Was werden wir viel gefragt

1. Allgemein

Das Projekt K2 ist absolut kompatibel mit dem kantonalen Projekt FW 2025+ (Feuerwehr der Zukunft). Die Gebäudeversicherung unterstützt das Vorgehen und hat innerhalb der Projektsteuerung beratend mitgewirkt. Die grundsätzlichen Überlegungen werden laufend mit den Zielsetzungen des Feuerwehrinspektorats abgestimmt.

Beide Projekte beruhen auf den Erkenntnissen der Analyse, welche im Schlussbericht des runden Tisches zum Projekt FW 2025+ festgehalten werden. Unterschiede finden sich in der Umsetzung der daraus abgeleiteten Massnahmen. Die involvierten Gemeinden begrüssen eine aktive Mitgestaltung einer zukünftigen Feuerwehrorganisation, um so eine auf ihre Bedürfnisse optimierte, regionale Lösung zu erhalten.

Die Feuerwehren KLUS, Duggingen, Arlesheim und Reinach erkennen die sich mittelfristig abzeichnenden Herausforderungen. Dazu zählen zum Beispiel die demografische Entwicklung, der finanzielle Kostendruck oder auch die ständige Einhaltung der Schutzziele. Es ist den beteiligten Feuerwehrkommandos daher wichtig, diese Aufgabenstellungen zeitnah gemeinsam anzugehen. Nur so scheint es ihnen möglich, mit dem noch vorhandenen Handlungsspielraum die optimalen Antworten auf die zukünftigen Herausforderungen zu finden.

Alle involvierten Gemeinderäte – und auch die Kommandanten der vier Feuerwehren – stehen hinter der Gründung des Zweckverbandes «Stützpunkt- und Regionalfeuerwehr Birs».

Gemäss aktuellem Zeitplan wird eine Betriebsaufnahme der neuen Organisation auf den 1. Januar 2025 angestrebt.

Dies ist grundsätzlich möglich. Die Aufnahme von weiteren Feuerwehren bedarf einer Statutenänderung und somit der Zustimmung aller beteiligten Gemeinden.

Die Projektsteuerung hat sich auf Antrag der Projektleitung für den Namen «Stützpunkt- und Regionalfeuerwehr Birs» entschieden.

Die Projektorganisation gliedert sich wie folgt.

Projektsteuerung:
Die Projektsteuerung besteht aus den stimmberechtigten, delegierten Vertretern der Gemeinden bzw. des Feuerwehrrates und den Kommandanten der beteiligten Feuerwehren. Die BGV nimmt beratend im Gremium Einsitz (ohne Stimmrecht). Die Projektsteuerung kümmert sich um die strategische Ausrichtung des Projektes, überprüft und bewilligt die Produkte aus den Teilprojekten und erteilt die Phasenfreigabe für weitere Projektschritte.

Der Präsident der Projektsteuerung hat bei Stimmgleichheit keinen Stichentscheid.

Projektleitung:
Die Projektleitung führt das Projekt zeitlich und inhaltlich. Sie erkennt und klärt weitere Problemfelder und Schnittstellen innerhalb und zwischen den Teilprojekten und koordiniert diese. Sie nimmt an den Sitzungen der Projektsteuerung teil und vertritt die Projektorganisation.

Teilprojektleitung:
Die Teilprojektleiter führen ihre Teilprojekte zeitlich und inhaltlich. Sie erkennen in ihrem Bereich weitere Problemfelder und nehmen entsprechend Einfluss. Sie sprechen sich eng mit der Projektleitung ab.

Kommunikation:
Die interne und externe Kommunikation wird via Projektleitung sichergestellt. Sie koordiniert alle Belange der Kommunikation.

Ja, dieser wird auch zukünftig weiterbestehen.

Der Projektleitung betrachtet soziale Events als wichtigen Bestandteil des Feuerwehrlebens, denn sie schaffen Zusammenhalt und fördern den Austausch. Sie hat darum im Budget genügend finanzielle Mittel eingestellt, um Anlässe durchzuführen. Es soll an Altbewährtem festgehalten und gleichzeitig auch Raum geschaffen werden für neue gemeinsame Events.

2. Organisation

Ja, in der Ereignisbewältigung steht die FW Birs den einzelnen Gemeinden weiterhin im Rahmen der kantonalen Vorgaben zur Verfügung. Im Vergleich zu heute wird eine Leistungssteigerung im Einsatzbereich in zeitlicher und personeller Hinsicht angestrebt. Die Stützpunktaufgaben sind in der Zuständigkeit des Kantons bzw. der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung (BGV).

Die politisch Verantwortlichen haben im November 2022 beschlossen, dass das Projekt die rechtliche Form eines Zweckverbandes annehmen soll. Mit dieser Lösung soll eine ausgewogene Balance zwischen angepasstem, selbstständigem Handeln der neuen Organisation und einer wirkungsvollen Kontrolle durch die Gemeinden sichergestellt werden.

Die Gradeinteilung ist durch kantonale Vorgaben geregelt. Diese werden selbstverständlich auch auf die zukünftige Organisation angewendet. Die personelle Besetzung ist noch nicht definitiv festgelegt.

Das Projekt K2 wurde nicht als Sparübung konzipiert. So ist es kein primäres Ziel des Projektes, die Bestände aktiv zu senken. Es gibt auch keine Vorgabe seitens des Projektauftrags für einen Personalabbau. Zweifellos wird es hingegen natürliche Abgänge geben (z.B. Austritt, Wegzug, Pensionierung), die nicht zwingend 1:1 wieder aufgebaut werden. Eine derartige Reduktion wird durch die neue Zusammenarbeit innerhalb der Feuerwehr mehr als aufgefangen.

Grundsätzlich startet die FW Birs mit dem jetzt bestehenden Personalbestand der vier Feuerwehren. Alle AdF dieser vier Feuerwehren, die auch weiterhin Feuerwehrdienst leisten wollen, haben einen Platz in der neuen Organisation. Das Teilprojekt Betrieb hat die zukünftige Organisation festgelegt. Aufgaben und Funktionen werden teilweise zusammengelegt werden, und es werden zudem neue Bereiche geschaffen. Aufgrund der Grösse der FW Birs (Stützpunkt- und Regionalfeuerwehr) ergeben sich für AdF von ehemaligen reinen Ortsfeuerwehren neue Aufgabenfelder (bspw. Grosslüfter, Personenrettung bei Unfall (PBU), Wassertransport, Hubretter).

Nein, eine Berufsfeuerwehr ist nicht geplant und nicht Bestandteil des Projektauftrags. Das Projekt setzt voll auf das bewährte System der Miliz das für die zukünftigen Herausforderungen gestärkt wird. Der Anteil der «Teilprofessionalisierung» beschränkt sich auf wenige vollamtliche Mitarbeitende, welche die Bereiche Kommando, Ausbildung, Technik und Stabsdienste sicherstellen. Die Auswertung der Tagesmiliz-Testphase hat ergeben, dass mit der Einführung einer Tagesmiliz sichergestellt werden kann, dass die Milizfeuerwehr vergleichbare Ausrückzeiten wie eine Berufsfeuerwehr vorweist. Damit entfällt eines der Hauptargumente für die Schaffung einer Berufsfeuerwehr oder einer Ausweitung der Teilprofessionalisierung.

Die Leitung des Zweckverbandes Feuerwehr Birs wird in eine strategische und eine operative Führung unterteilt. Die strategische Führung legt die Zielsetzung fest. Die operative Führung stellt das Erreichen der Ziele sicher. Sie beschäftigt sich mit der organisatorischen, planerischen und personellen Führung im Tagesgeschäft. Zu diesem Zweck ist ihr die Standortführung beigeordnet.

• Strategische Führung

Die strategische Leitung des Zweckverbandes obliegt dem Feuerwehrrat. Jede Gemeinde delegiert eine Person in diesen Rat. Die Gemeindedelegierten vertreten die Interessen der Gemeinde und stellen die Verbindung zur Gemeinde sicher. Entscheide werden grundsätzlich mit dem einfachen Mehr gefällt.

• Operative Führung

Die Feuerwehrleitung stellt die operative Führung der Feuerwehr Birs dar und sichert den reibungslosen Betrieb des Tagesgeschäfts. Oberste operative Führungsperson ist der Kommandant. Ihm unterstellt sind drei Bereichsleiter. Sie sind zuständig für die Ausbildung, die Stabsdienste und die Technik.

• Standortführung

Die Leiter Standort bilden das Bindeglied zwischen den Standorten, der örtlichen Bevölkerung und der Feuerwehrleitung, der sie selber angehören. Ihnen unterstellt sind die Offiziere (Fachdienstleiter), Feldweibel, Fouriere sowie das Kader und die Mannschaft der jeweiligen Standorte.

Über die personelle Besetzung der Führungsfunktionen wird nach Annahme der Statuten in den sechs Gemeinden entschieden.

Die Tagesmiliz wurde zur Einhaltung der Schutzziele tagsüber in einer ersten Pilotphase versuchshalber etabliert. Nach dieser und einer Zwischenauswertung soll die Pilotphase ausgeweitet und verlängert werden. Das zukünftige Feuerwehrkommando ist mit der Auswertung beauftragt, und diese muss dem Feuerwehrrat vorgelegt werden.

Die Tagesmiliz soll aus Milizangehörigen bestehen, welche sich tagsüber auf einer der Wachen aufhalten, Arbeiten zu Gunsten der Feuerwehr erledigen und sofort mit Sondersignal zu Einsätzen ausrücken können. Nebst Einsätzen sollen sie reguläre Tätigkeiten erledigen (Bsp. Wartungen und Prüfungen) oder an Ausbildungen teilnehmen. Die Entschädigung erfolgt durch eine Tages-Soldpauschale. Die Tagesmiliz ersetzt grundsätzlich nicht das Tagespikett, sondern dient als Ergänzung zum aktuellen Aufgebotskonzept und soll dazu beitragen, die Miliz langfristig zu erhalten.

Für den Vergleich Tagesmiliz/Status quo wurde als entscheidender Faktor der Zeitpunkt herangezogen, an dem das erste Fahrzeug mit den für den Einsatz relevanten Mitteln (Tanklöschfahrzeug oder ähnlich) am Einsatzort eintraf. Dabei zeigte es sich, dass die Tagesmiliz deutlich früher starten konnte und häufig vor den entsprechenden Mitteln der Ortsfeuerwehr am Einsatzort war. Bei mindestens zwei Einsätzen konnte durch die rasche Anwesenheit der Tagesmiliz am Einsatzort nachhaltig Schaden an Leib und Leben verhindert werden. Das Monitoring der Einsätze zeigt auch auf, dass der Einsatzleiter der Tagesmiliz sich grossmehrheitlich nach 3 Minuten bereits ausserhalb eines Radius von 200m Luftlinie zum Magazin befunden hat.

Das Konzept der Tagesmiliz basiert auf Freiwilligkeit. Die Teilnehmenden können dabei zwischen verschiedenen Modellen (Tagesmiliz oder Homeoffice) auswählen. Die Anmeldung erfolgt über ein Online-Tool. Die Administration und das Aufgebot übernimmt das Berufspersonal. Sollte tageweise zu wenig Personal gemeldet sein, um effektiv reagieren zu können, so werden die offenen Funktionen im Einsatz durch das Berufspersonal ergänzt. Ziel ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Tagesmiliz, Berufspersonal und Tagespikett. Alle Elemente sollen sich ergänzen.

Auf den Franken genau beziffert werden kann, welche Kosten in Form von Sold die Pilotphase verursacht hat. Insgesamt CHF 70’000 wurden aufgewendet für die Besoldung der Tagesmiliz (227 AdF-Tage), für Homeoffice (43 AdF-Tage) und für Homeoffice mit Übung (25 AdF-Tage). Schwieriger ist es, den Nutzen exakt zu beziffern. Hier spielen subjektive Einschätzungen eine entscheidende Rolle, die immer einen grossen Interpretationsspielraum zurücklassen. Weitere Details dazu können dem «Schlussbericht Testphase Tagesmiliz» entnommen werden.

Nein die Tätigkeit in der Tagesmiliz wird wie der restliche Feuerwehrdienst als Kerntätigkeit betrachtet und mit einem Feuerwehrsold entschädigt. Der Dienst ist vergleichbar mit einem Kurstag im Interkantonalen Feuerwehr-Ausbildungszentrum (IFA) in Balsthal.

Die Tagesmiliz basiert auf den geltenden gesetzlichen Vorschriften. 

Nein dies ist nicht die Absicht der Tagesmiliz und würde der Idee der breiten Teilnahme widersprechen. Das Berufspersonal achtet bei der Einteilung darauf, dass kein verstecktes Berufspersonal geschaffen wird.

Um den Start des Zweckverbandes erfolgreich zu gestalten, ist es nicht sinnvoll, bisherige Festangestellte der Gemeinde Reinach (320 Stellenprozente), die in ihrer beruflichen Tätigkeit teilweise oder ausschliesslich für die Stützpunktfeuerwehr Reinach gearbeitet haben und ein profundes Wissen und langjährige Erfahrung vorweisen, durch anderes Personal zu ersetzen. Es geht einerseits um den Erhalt des Fachwissens und darum, dass die Gemeinde Reinach sich mit Ihrem Personal auf die neue Situation einstellen kann. 

Die Mitarbeitenden haben denselben rechtlichen Status wie bisher, gemäss geltendem Personalrecht. Es wird ihnen eine Arbeitsplatzgarantie von fünf Jahren gewährt – abgesehen von Kündigungen im Falle von Fehlverhalten. Bei den fünf Jahren geht es darum, dass der Gemeinde Reinach genügend Zeit bleibt, um sich personell auf die neue Situation einzustellen (Doppelbeschäftigung der Festangestellten in der Feuerwehr und bei der Gemeinde). Bei einem Ausscheiden eines Mitarbeiters ist der Zweckverband frei, sich personell anders zu orientieren.

Nein. Das Feuerwehrinspektorat schreibt vor, dass für eine Stützpunkt- und Regionalfeuerwehr im Minimum 320 Stellenprozente fest besetzt sein müssen. Im Falle natürlicher Abgänge (Austritte, Wegzüge, Pensionierungen) entscheiden die Gemeinde Reinach oder der Zweckverband über eine einvernehmliche Nachfolgeregelung.

Die aktuellen Standorte der Feuerwehren sowie die damit verbundenen Mittel des Grundeinsatzes bleiben basierend auf dem derzeitigen Planungstand erhalten. Für die Planung der Standorte / Mittel sind die zu erreichenden Schutzziele ein sehr wichtiger Parameter.

3. Finanzen

Langfristiges Ziel ist es, die Kosten pro Jahr durch die Zahl der Einwohner der Gemeinden zu dividieren. Während einer Übergangsfrist von mindestens zehn Jahren soll keine Gemeinde mehr bezahlen als dies zum Zeitpunkt des Eintritts für die einzelne Gemeinde der Fall ist.

Die Aufteilung der auf CHF 90’000.– bis 120’000.– geschätzten Projektkosten erfolgt unter den Mitgliedsgemeinden nach folgendem Prinzip:

• Sockelbeitrag pro Gemeinde (20% der Gesamtkosten)

• Verteilschlüssel nach Anzahl Einwohner pro Gemeinde (80% der Gesamtkosten). 

Ja, es werden neu einheitliche Ansätze für den Sold angewendet, denn es darf innerhalb der neuen Feuerwehr keine Diskriminierung von Angehörigen aufgrund ihres Wohnsitzes geben. Die Gesamtlohnsumme für die Miliz soll dabei die bisherige Lohnsumme der vier beteiligten Feuerwehren (rund 1 Mio CHF) nicht wesentlich übersteigen. Die neuen einheitlichen Soldansätze entsprechen in ihrer Höhe der Empfehlung der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung gemäss der Verordnung über die Entschädigungen der Feuerwehren.

Soldansätze:

Tagesmiliz: CHF 250.-, Tagespauschale

Kurstag: CHF 200.-, Tagespauschale

Einsatzsold: CHF 40.- pro Stunde

Übungen: CHF 27.- pro Stunde

Arbeiten: CHF 27.- pro Stunde

Fixum Offiziere, höhere Unteroffiziere: CHF 500.-

Einsätze in der Nacht und an Sonn- und Feiertagen werden in der ersten Stunde doppelt entschädigt.

Die einzelnen Standorte sollen weiterhin über die nötigen Ausrüstungen für den Grundeinsatz verfügen. Nötige Beschaffungen dazu werden weiterhin getätigt, aber mit dem Projekt synchronisiert. So wird sichergestellt, dass die Beschaffungen auch in das zukünftige Gesamtkonzept passen. Es ist nicht Ziel dieses Projektes, die Kosten zu drücken.

Keine der teilnehmenden Gemeinden hat eine Kosteneinsparung als Ziel für das Projekt definiert. Ziel ist es, die aktuellen verfügbaren finanziellen Mittel optimal einzusetzen, um so den bestmöglichen Wert an Sicherheit für die Bevölkerung herauszuholen.

Im Moment ist nicht angedacht Gerätschaften oder Fahrzeuge zu veräussern. Inwieweit eine Harmonisierung und Standardisierung der Gerätschaften oder Fahrzeuge einen Verkauf oder Ersatz/Wechsel nötig macht, wird der Feuerwehrrat in Abstimmung mit der Feuerwehrleitung entscheiden.

Nein, mit der Gründung des Zweckverbandes werden alle FW-Magazine für den Grundeinsatz mit modernen Fahrzeugen bestückt, die technologisch auf dem neusten Stand sind. Ziel ist es, die Flotte mit moderner Technik zu vereinheitlichen und zielgerichtet weiterzuentwickeln

Potenzialsynergien ergeben sich aus der Grösse der Milizorganisation. So können zum Beispiel durch neue Dienstformen oder technische Hilfsmittel neue Wege für die Zukunft eingeschlagen werden. Hier sei der Pilotversuch der Tagesmiliz erwähnt oder die Investition in ein Alarmierungssystem, welches im Bedarfsfall AdF gezielter aufbieten kann. Ohne Zusammenschluss wären die einzelnen Feuerwehren eher zu klein für eine solche Dienstform oder hätten die Mittel für die nötige Investition in die neue Technik nicht.

Skaleneffekte entstehen durch die Vermeidung von Doppelspurigkeiten. Denkbar ist beispielsweise, das Retablieren von Atemschutzgeräten nicht mehr in allen vier Magazinen durchzuführen, sondern zentral mit einer entsprechenden Einrichtung. Solche Massnahmen, welche die Feuerwehrleitung (das Feuerwehrkommando) ergreifen kann, wirken sich senkend auf die Kosten pro Einwohner aus.

Die aktuellen Kosten sind über die nächsten zehn Jahre teuerungsbereinigt für alle sechs beteiligten Gemeinden eingefroren und dürfen nicht überschritten werden. Somit fallen in dieser Zeit keine Mehrkosten für die Gemeinden an. Lediglich Reduktionen können eintreten, sobald die Synergien greifen. Die Projektleitung und die Projektsteuerung sind überzeugt, dass dies der Fall sein wird. Sie stützen sich dabei auf die Erfahrungen mit dem Zweckverband KLUS, der über die Jahre Synergieeffekte stark ausnutzen konnte und aus drei Feuerwehrbudgets eines gemacht hat.

Die Investitions- und Finanzplanung ist Sache des zukünftigen Kommandos und des Feuerwehrrates. Das Projektteam ist dazu nicht ermächtigt. Es hat aber innerhalb des Budgets  genügend finanzielle Mittel bereitgestellt, dass der gesamte aktuelle Fahrzeugpark erneuert werden kann. Es stehen also genügend Mittel zur Verfügung, um die zukünftigen Investitionen tätigen zu können. Entscheiden über den Einsatz der Mittel werden der Feuerwehrrat und das neue Kommando.

4. Betrieb, Ausbildung und Einsatz

Der Projektauftrag sieht vor, dass die aktuellen Standorte basierend auf dem derzeitigen Planungstand erhalten bleiben. Für die Planung der Standorte sind die zu erreichenden Schutzziele ein sehr wichtiger Parameter. Bei der Projekt-Bearbeitung hat sich gezeigt, dass bei den Infrastrukturen der Feuerwehr Klus in Aesch und der Stützpunktfeuerwehr Reinach Handlungsbedarf besteht. Die Erkenntnisse sollen nun anhand eines Grobkonzeptes vertieft geprüft werden, was mittel- bis langfristig zu einem „neuen“ gemeinsamen Standort Mitte für die Feuerwehren Klus und Reinach führen könnte. Da in Reinach neben der Feuerwehr auch weitere wichtige und sehr etablierte Organisationen wie der Rettungsdienst Nordwestschweiz, die Gemeindepolizei und der Bevölkerungsschutz Birs angesiedelt sind, müssen diese zwingend in die Überlegungen mit einbezogen werden.

Die Prüfung des Standortes Mitte ist nicht Teil des Projektes K2. Die Bearbeitung der Teilprojekte K2 hat jedoch zur Erkenntnis geführt, dass bei den Infrastrukturen der Feuerwehr Klus in Aesch und der Stützpunktfeuerwehr in Reinach Handlungsbedarf besteht. Anhand eines Grobkonzeptes sollen die neuen Anforderungen vertieft geprüft und die Konsequenz für einen neuen, gemeinsamen Standort Mitte ermittelt werden. Da am heutigen Standort Reinach auch weitere wichtige und sehr etablierte Organisationen wie der Rettungsdienst Nordwestschweiz, die Gemeindepolizei und der Zivilschutz angesiedelt sind, müssen diese zwingend in die Überlegungen einbezogen werden. Eine vertiefte Betrachtung ist nur im Rahmen einer Machbarkeitsstudie möglich, die alle Rahmenbedingungen mitberücksichtigt und die auf der Einhaltung der Schutzziele und einer Optimierung der Dienstleistung für die Bevölkerung basiert.

Auswirkungen auf die anderen Magazine sind nicht zu erwarten, da die Wachen in Arlesheim und Duggingen aus strategischen Gründen weiterbetrieben werden sollen.

Nein. In den Statuten werden im Kapitel «Feuerwehraufgabe» Tätigkeiten der Feuerwehr genannt, die über den gesetzlichen Auftrag hinausgehen. Dazu gehören etwa die Jugendfeuerwehr oder Dienstleistungen zugunsten von Mitgliedsgemeinden, gemeinnützigen Organisationen oder Feuerwehrvereinen.

Mit der neuen Organisation erweitert sich das Einsatzgebiet, aber auch die fachliche Kompetenz. Nicht überall wird es für jedes Ereignis Mittel vorrätig haben. Inwieweit der Ereignisort und die Einsatzart sowie die Verfügbarkeit der Mittel Einfluss auf den Einrückort nehmen, ist Teil des Projektes und wird zu gegebener Zeit beantwortet.

Mit der Gründung des Zweckverbandes wird ein Schwerpunkt auf die Stärkung der Miliz im Feuerwehrdienst gelegt. Ziel ist nicht die Reduktion der Einsätze pro ehemaliger Feuerwehr, sondern die Optimierung der aktuellen Einsatzorganisation. Es ist geplant, dies tagsüber mit der Unterstützung der Tagesmiliz sicherzustellen. Wo die Stützpunkgerätschaften deponiert werden, entscheidet die BGV in Absprache mit der neuen Organisation FW Birs. Die festangestellten Mitarbeiter tragen wesentlich dazu bei, dass Wartungen, Kontrollen, Ausbildungen, Übungen, organisatorische und administrative Aufgaben erledigt werden. Sie sind aufgrund ihrer Verfügbarkeit Garant für ein schnelles Ausrücken nach der Alarmierung, sind aber nicht dafür vorgesehen, den Hauptanteil an Einsätzen zu leisten.

Die Tagesmiliz ist ein Teil in einem wichtigen Verbund der verschiedenen Einsatzmittel.

Ein Alarmierungskonzept wird derzeit erarbeitet. Ziel ist es, die Vorteile aller vier Magazin-Standorte zu nutzen. Alle Standorte werden auch weiterhin die Einsätze im zugewiesenen Gebiet leisten.

Der Feuerwehrdienst in der Tagesmiliz steht grundsätzlich allen AdF offen. Das Einholen der Zustimmung durch den Arbeitgeber ist Sache der AdF.

Es werden sich mit Sicherheit Veränderungen im Übungsbetrieb ergeben. Das Einsatzgebiet vergrössert sich, die Aufgabenvielfalt erhöht sich und Kompetenz erweitert sich, dies wird auf die Ausbildung und damit auf den Übungsbetrieb Einfluss nehmen.

Oberstes Ziel ist es, die Einhaltung der Schutzziele auch künftig zu jeder Zeit zu gewährleisten und eine optimale Dienstleistung zu erbringen. Das Hauptaugenmerk für die Einhaltung der Schutzziele richtet sich auf die Ausrückzeit tagsüber, so wie dies in der Ausgangslage der Projekte 2025+ und K2 gefordert wurde. Ein wichtiger Faktor ist hierbei die Verkehrslage für einrückende Milizangehörige. Mit der Etablierung einer Tagesmiliz, die sofort nach Alarmierung mit Sondersignal ausrückt, kann nach Ansicht der Projektleitung das Schutzziel im Zusammenspiel mit den bekannten Elementen optimal erreicht werden. 

Die bisherige Dauer der Dienstpflicht wird weiterhin durch die jeweiligen Mitgliedsgemeinden festgelegt. Ein Verbleib in der Feuerwehr über das Dienstpflichtalter hinaus ist möglich. Die Höhe der Ersatzabgabe wird ebenfalls durch die Gemeinden festgesetzt.

Bei Fragen Kontakt Projektleitung

Aktualisierungen:

8. Juni 2023: Angaben zum möglichen neuen Standort Mitte, Ziffern 2. 20 und 4. 1.

30. Oktober 2023: Ziffern 1.8, 2.7, 2.8, 2.10, 3.1, 3.2, 3.3, 4.2, 4.8.

10. April 2024: Ziffern 1.1. bis 1.10, 2.2 bis 2.17, 3.3, 3.6, 3.7, 4.3, 4.5, 4.6, 4.7, 4.9 und 4.10

14. Mai 2024: Ziffer 3.8

13. Juni 2024: Ziffern 3.9 und 3.10.