Von Thomas Gubler
So richtig überrascht hat der Regierungsrat niemanden, als er Mitte Mai den Entscheid fällte, das Reformprojekt «Weiterentwicklung des Feuerwehrwesens im Kanton Basel-Landschaft» vorerst auf Sparflamme weiterkochen zu lassen. So hatte es der Regierungsrat zwar nicht ausgedrückt, aber Begriffe wie «Schritt zurück» und «Überprüfung», bevor die Regierung dann Ende 2023 oder Anfang 2024 über das weitere Vorgehen entscheiden will, können realistischerweise nichts anderes bedeuten. Möglicherweise war das von einem runden Tisch unter der Führung der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung (BGV) erarbeitete Reformprojekt doch etwas zu ehrgeizig und auch zu zentralistisch. […]